Unternehmer / Freiberufler
Steuererklärung
Mit der Steuererklärung legt eine natürliche oder juristische Person gegenüber der Finanzbehörde die Tatsachen offen, die zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und zur Festsetzung der Steuer benötigt werden.
Grundsätzlich hat jeder Freiberufler/ Unternehmer für das abgelaufene Jahr Steuererklärungen abzugeben. Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31. Mai des folgenden Jahres abgegeben werden.
Erklärungspflichtige, die ihre Steuererklärung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellen lassen, erhalten auf der Grundlage der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Fristverlängerung bis zum 31.12. des Folgejahres.
Ich stehe für eine möglichst optimale Gestaltung Ihrer steuerlich relevanten Sachverhalte zur Verfügung und achte bei den Beratungsgesprächen darauf, dass sämtliche Steuerersparnismöglichkeiten ausgeschöpft werden.
- Einkommensteuererklärung/ Feststellungserklärung
- Umsatzsteuerjahreserklärung
- Gewerbesteuererklärung
Dabei berechne ich vorher das voraussichtliche Steuerguthaben bzw. die zu erwartenden Steuernachzahlungen und die möglichen Steuervorauszahlungen, um die Liquidität des Mandanten zu sichern.
Ich übernehme die Prüfung von Steuerbescheiden, die Vertretung und Korrespondenz gegenüber dem Finanzamt sowie die Fristenüberwachung.